AGB

I. AGB Onlineshop
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)
III. AGB Vermietung (B2B)
IV. Besondere Servicebedingungen (B2B)
V. 
Vertragsbedingungen zum Wartungsvertrag (3 Jahre)

 

I. AGB Onlineshop

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten

Der Kaufvertrag kommt zustande mit ASUP GmbH.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung.

Wir nehmen Ihr Angebot innerhalb von zwei Tagen an, indem

  • wir eine Annahmeerklärung in separater E-Mail abgeben oder
  • wir die Ware ausliefern lassen oder
  • gegebenenfalls die Zahlungstransaktion durch unseren Dienstleister oder den ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Durchführungszeitpunkt der Zahlungstransaktion richtet sich nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart (s. unter „Bezahlung“).

Die für Sie relevante Alternative richtet sich danach, welches der aufgezählten Ereignisse als erstes eintritt.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

4. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen können noch Versandkosten anfallen. Nähere Bestimmungen zu ggf. anfallenden Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

Wir liefern nicht an Packstationen.

5. Bezahlung

In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

PayPal, PayPal Express
Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.

Rechnung
Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware per Überweisung auf unser Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.

6. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

7. Eigentumsvorbehalt​​​​​​​

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die uns zustehenden Sicherheiten werden wir auf Ihr Verlangen insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8. Transportschäden​​​​​​​

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

9. Gewährleistung und Garantien​​​​​​​

Geltung des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
Die nachstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Beschränkungen gegenüber Verbrauchern

Beim Kauf gebrauchter Waren durch Verbraucher gilt: wenn der Mangel nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftritt, sind die Mängelansprüche ausgeschlossen. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware auftreten, können im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden.

Beschränkungen gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

Regelungen gegenüber Kaufleuten

Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

Garantien und Kundendienst

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.

Kundendienst: 49 4105 / 59 888 63

10. Haftung​​​​​​​

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Streitbeilegung​​​​​​​

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

12. Schlussbestimmungen​​​​​​​

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

AGB erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit FÖHLISCH Rechtsanwälte.

Widerrufsbelehrung für Ware

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Asup GmbH, Beckedorfer Bogen 10, 21218 Seevetal, Deutschland, info@asup.info, Telefon: 04105 59888-0, Fax: 04105 59888-99) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese >95 EUR/Palette EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An ASUP GmbH, Beckedorfer Bogen 10, 21218 Seevetal, Deutschland, info@asup.info

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Asup GmbH, Beckedorfer Bogen 10, 21218 Seevetal, Deutschland, info@asup.info, Telefon: 04105 59888-0, Fax: 04105 59888-99) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://asup.info/widerrufsformular elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An ASUP GmbH, Beckedorfer Bogen 10, 21218 Seevetal, Deutschland, info@asup.info

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

II. Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines, Geltungsbereich und Formerfordernis

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVL“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, sofern diese Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (nachfolgend: „Besteller“).
1.2 Unsere AVL gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Produkte“), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob wir die Produkte bei Zulieferern einkaufen oder selbst herstellen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVL in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung des Bestellers gültigen und dem Besteller in Textform mitgeteilten bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
1.3 Unsere AVL gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben in jedem Fall Vorrang vor unseren AVL. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Einseitige Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform.
1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVL nicht unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.


2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Die Bestellung der Produkte durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme dieser Angebote kann durch uns entweder ausdrücklich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent (z.B. durch Auslieferung der Produkte an den Besteller) erklärt werden.


3. Lieferfrist und Lieferverzug

3.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.
3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
3.3 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Besteller erforderlich.
3.4 Die Rechte des Bestellers gemäß §8 dieser AVL und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


4. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

4.1 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind.
4.2 Wir behalten uns das Recht vor, bei Sonderanfertigungen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Stückzahl vorzunehmen und den vereinbarten Preis für die Gesamtlieferung entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung abzuändern. Der vereinbarte Einzelpreis pro Stück bleibt unberührt. Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsmäßige Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge. Bei Überlieferung der Bestellmenge von bis zu 10% besteht Anspruch auf Weiterberechnung.

4.3 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager Seevetal als dem Erfüllungsort (Incoterms® 2020: EXW).

4.4 Auf Verlangen und Kosten des Bestellers werden die Produkte an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt (Versendungskauf). Die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) bestimmen wir nach unserem pflichtgemäßen Ermessen, wobei wir zumutbare Anweisungen des Bestellers beachten.
4.5 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere einer Transportversicherung, ist Sache des Bestellers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichern wir die Produkte gegen Transportschäden.
4.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht auf den Besteller über, wenn wir die Produkte abholbereit zur Verfügung gestellt haben. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte sowie die Verzögerungsgefahr erst mit Auslieferung der Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug mit der Annahme ist.
4.7 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.


5. Preise und Nebenkosten

5.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den jeweils gültigen Preislisten angegebenen Preise ab Erfüllungsort (Incoterms® 2020: EXW), zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
5.2 Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 3) trägt der Besteller die Transportkosten ab Erfüllungsort und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung.
5.3 Sofern Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind, berechnen wir diese zum Selbstkostenpreis. Verpackungen nehmen wir nicht zurück; diese werden Eigentum des Bestellers.


6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Rücktritt bei mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers

6.1 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Produkte. Für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto ausschlaggebend. Etwaige Vereinbarungen zu Vorauszahlungen im Einzelfall sind zu beachten.
6.2 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Zudem steht uns im Verzugsfall die Geltendmachung einer Pauschale in Höhe von EUR 40,- nach Maßgabe des § 288 Abs. 5 BGB zu. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
6.3 Im Übrigen bleiben uns zustehende gesetzliche Ansprüche aufgrund Zahlungsverzugs, insbesondere die Möglichkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten, unberührt.
6.4 Vereinbarte Skontozahlungen setzen voraus, dass alle früheren fälligen Rechnungen ausgeglichen sind.
6.5 Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Produkte bleiben die Gegenrechte des Bestellers insbesondere einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten, unberührt.
6.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag nach Maßgabe des § 321 BGB berechtigt.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte erfolgen.
7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
7.4 Der Besteller ist befugt, über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Die bei einem Weiterverkauf der Produkte entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 7.2 genannten Pflichten des Bestellers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Bestellers zur weiteren Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu widerrufen.
c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


8. Beschaffenheit der Produkte, Mängelanzeige, Mängelprüfung, Mängelansprüche des Bestellers und Rücknahme mangelfreier Produkte

8.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Produkte an einen Verbraucher (Sonderbedingungen für den Lieferantenregress gem. § 478, Sonderbedingungen für Garantien gemäß § 479 BGB) und hinsichtlich des Lieferantenregresses gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers), soweit diese nicht ausdrücklich abdingbar sind.
8.2 Grundlage unserer Mängelhaftung sind die Eigenschaften und Merkmale sowie der Verwendungszweck der Produkte gemäß der von uns abgegebenen Produktbeschreibung, die Gegenstand unseres Vertrags mit dem Besteller ist.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen oder Preislisten, die mit den Produkten oder mit unseren Angeboten in Zusammenhang stehen, weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit oder Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen gegenüber der Produktbeschreibung bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Produkte, die den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
8.3 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Besteller bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Bestellers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzügliche schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
8.4 Der Besteller ist verpflichtet, zur Untersuchung der Ware nach Ablieferung Transport-, Um- und Produktverpackungen nur im erforderlichen Umfang zu öffnen.
Rügt der Besteller einen Mangel, so hat er uns die Produkte zu Prüfungszwecken zur Verfügung zu stellen. Der Besteller ist nicht befugt, gerügte Produkte unaufgefordert an uns zurückzusenden. Wir holen diese vielmehr innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere Gefahr und Kosten ab. Die Ware ist in angemessener Weise, nach Möglichkeit in der Originalverpackung, bereitzustellen.
Wir sind berechtigt, die erhobene Rüge vor Ort zu prüfen. Für den Fall, dass diese zu Unrecht erhoben wurde, entfällt unsere Rücknahmeverpflichtung. Die Kosten für die Anreise sind zu erstatten, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar.
Stellt sich nach Rücknahme der Produkte bei Prüfung durch uns heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt ist, liefern wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Bestellers an diesen zurück. Wir sind dabei berechtigt, vor der Rücklieferung Zahlung der uns entstandenen Transportkosten für die Rückholung, die Kosten der erneuten Lieferung sowie die uns entstandenen Kosten für die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge zu verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Besteller nicht erkennbar. Unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird hierdurch nicht berührt.
Schickt der Besteller die Produkte unaufgefordert an uns zurück, sind wir berechtigt, die Annahme der Produkte zu verweigern. Nehmen wir die Produkte zu Prüfungszwecken an und stellt sich heraus, dass die Mängelrüge unberechtigt ist, liefern wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Bestellers an diesen zurück. Wir sind dabei berechtigt, die Kosten der erneuten Lieferung sowie die uns entstandenen Kosten für die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge zu verlangen. Unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird hierdurch nicht berührt.
8.5 Nehmen wir ausnahmsweise mangelfreie Produkte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück, können wir Wiedereinlagerungsentgelte wie folgt geltend machen:
a) für volle Verpackungseinheiten verkaufsfertiger Ware: 10 % des Nettowarenwertes, mindestens EUR 20,-
b) für Anbruchmengen verkaufsfertiger Ware: 20 % des Nettowarenwertes, mindestens EUR 30,-
c) für nicht verkaufsfertige Ware: 50 % des Nettowarenwertes zuzüglich der angemessenen Kosten für die Wiederherstellung der Verkaufsfertigkeit.
Sofern sich die Produkte bereits zu Prüfungszwecken bei uns befinden hat der Besteller die Möglichkeit, nach Maßgabe des Absatz 7. 4 die Rücklieferung zu verlangen.
8.6 Ist unser Produkt mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ferner sind wir berechtigt, unseren Anspruch auf Lieferantenregress gemäß § 445a BGB (Rückgriff des Verkäufers) an Erfüllungs statt gemäß § 364 Abs. 1 BGB und unter Vereinbarung einer Haftminderung im größtmöglichen Umfang an den Besteller abzutreten.
8.7 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.8 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Besteller zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
8.9 Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10 dieser AVL und sind im Übrigen ausgeschlossen.


9. Produktinformation, Weiterverarbeitung der Produkte und Rückrufaktionen

9.1 Wir informieren den Besteller im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflichten über unsere Produkte. Darüber hinaus erhält der Besteller auf Anfrage sämtliche uns vorliegenden Informationen über die von uns vertriebenen Produkte. Insbesondere informieren wir den Besteller auf Anfrage umfassend über die Eignung und den Verwendungszweck unserer Produkte.
9.2 Unsere Produkte sind grundsätzlich nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell) bestimmt. Wenn der Besteller diese Produkte selbst oder über den Einzelhandel an Endverbraucher vertreiben möchte, muss er sich vorab bei uns informieren, ob die Produkte für Endverbraucher uneingeschränkt verwendbar sind. Sofern unsere Produkte in Einzelfällen ausdrücklich für den Freizeitbereich (Endverbraucher) bestimmt sind, sind sie auch nur für diesen Bereich geeignet.
9.3 Eine Weiterverarbeitung unserer Produkte ist nur im Rahmen deren Eignung und unter Berücksichtigung deren Verwendungszwecks zulässig. Dies gilt insbesondere für Körperschutz- und Arbeitsschutzprodukte, die bestimmten Normen, Zertifizierungen oder anderen technischen Spezifikationen entsprechen, die auch bei einer Weiterverarbeitung der Produkte gelten. Bei Zweifeln ist der Besteller verpflichtet, sich bei uns zu informieren, ob die beabsichtigte Weiterverarbeitung zulässig ist.
Andernfalls haften wir nicht dafür, dass unsere Produkte durch eine Weiterverarbeitung einer bestimmten Norm, Zertifizierung, anderen technischen Spezifikation oder auf andere Weise der vereinbarten Beschaffenheit nicht mehr entsprechen.
Zu Klarstellungszwecken weisen wir ferner darauf hin, dass der Besteller mit sämtlichen Mängelrechten ausgeschlossen ist, wenn er trotz eines Mangels, für den ihn eine Rügepflicht nach § 8 Abs. 3 dieser AVL trifft, eine Weiterverarbeitung der Produkte beginnt oder fortsetzt. Insofern haften wir insbesondere nicht für nutzlos aufgewendete Weiterverarbeitungskosten des Bestellers. Die gesetzlichen Vorschriften zum Mitverschulden bleiben unberührt.
9.4 Bei Rückrufaktionen aus Gründen der Produktsicherheit unterstützt uns der Besteller in angemessenem und zumutbarem Umfang.


10. Haftung

10.1 Soweit sich aus diesen AVL einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3 Die sich aus Absatz 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen wurde und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.


11. Verjährung

11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
11.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Produkte beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Bestellers gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 li. (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.


12. Werbung und Urheberrechte

12.1 Für den Fall, dass der Besteller unsere Produkte weitervertreibt, verpflichtet er sich, nur in angemessener Form Werbung für die Produkte zu betreiben. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung unter Umständen Gewährleistungsansprüche Dritter gegen uns auslösen kann. Der Besteller verpflichtet sich hiermit, uns von den Folgen einer solchen Werbung freizustellen und uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.
12.2 Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, sofern für die Werbung von uns gestellte Bilder oder Texte mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung eingesetzt werden.
12.3 Uns steht das Urheber- oder Nutzungsrecht an unseren zur Verfügung gestellten Werbematerialien wie auch an unserem Katalog oder an Teilen davon (insbesondere Abbildungen) zu. Der Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung zur Nutzung dieser Quellen berechtigt, ohne dass ihm eigenständige Rechte an diesen zustehen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich. Sofern der Widerruf nicht auf einer Pflichtverletzung des Bestellers beruht, wirkt der Widerruf nur für die Zukunft.


13. Höhere Gewalt

13.1 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt, (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
13.2 Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) erfüllen: (i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; (v) Pest, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, Naturkatastrophen oder extremes Naturereignis; (vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.
13.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die COVID-19-Pandemie höhere Gewalt darstellen
kann, auch soweit diese bei Vertragsschluss bereits bekannt war.
13.4 Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadensersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem Mitteilung die andere Partei erreicht. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Der Vertrag kann von jeder Partei gekündigt werden, wenn die Dauer des Hindernisses 30 Tage überschreitet.


14. Datenspeicherung
14.1 Der Besteller ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten, soweit dieses geschäftsnotwendig und im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.


15. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

15.1 Sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
15.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand: Mai 2022

III. AGB Vermietung (B2B)

1.    Allgemeines / Geltungsbereich

1.1.    Die nachfolgenden Mietbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Mietverhältnisse zwischen der ASUP GmbH (Vermieterin) und dem Kunden (Mieter) über  Gerätschaften (Mietgegenstand) aus dem Mietpark der Vermieterin.
1.2.    Diese Mietvertragsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Mietverträge über bewegliche Sachen mit demselben Mieter.
1.3.    Es gelten ausschließlich die Mietbedingungen der Vermieterin. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen.

2.    Pflichten der Vermieterin

2.1.    Die Vermieterin überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem betriebsfähigen Zustand.
2.2.    Die Vermieterin verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den vereinbarten Mietzeitraum zu überlassen.

3.    Pflichten des Mieters

3.1.    Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und fachgerecht zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln einzuhalten. Des Weiteren verpflichtet er sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die Straßenverkehrsvorschriften, insbesondere auch die Ladungs- und Transportsicherheit des Mietgegenstandes, sorgfältig zu beachten.
3.2.    Der Mieter verpflichtet sich nach Ablauf oder Beendigung der Mietzeit, den Mietgegenstand gereinigt, entleert und ordnungsgemäß verpackt (staubdicht und gegebenenfalls nach gefahrenstoffrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet), an die Vermieterin zurückzugeben. Sollte der Mietgegenstand bei der Rückgabe nicht gereinigt sein, ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieter die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

Die Reinigungskosten ergeben sich aus der aktuellen Preisliste und gelten in ihrer bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung als vereinbart.
 
3.3.    Soweit bei der Rückgabe noch gebrauchte Filter in dem Gerät verbaut sind, werden dem Mieter die anfallenden Demontage- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Die Demontage- und Entsorgungskosten ergeben sich aus der aktuellen Preisliste und gelten in ihrer bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung als vereinbart.

3.4.    Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich auf Anfrage den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes mitzuteilen und auch jeden beabsichtigten Standortwechsel anzuzeigen.
3.5.    Der Mieter verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Mietgegenstand vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen.

4.    Überlassung, Rügepflicht / Überlassung an Dritte

4.1.    Bei Überlassung des Mietgegenstandes sind vorhandene Mängel unverzüglich nach Entdeckung durch den Mieter schriftlich anzuzeigen. Liegen bei der Überlassung erkennbare Mängel vor, welche den bestimmungsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigen, können diese nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich gegenüber der Vermieterin angezeigt werden.
4.2.    Der Mieter darf Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendeiner Art an dem Mietgegenstand einräumen.

5.    Verzug der Vermieterin

Im Falle des Verzuges ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieter zur Schadensbeseitigung einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung zu stellen, soweit dies dem Mieter zumutbar ist.

6.    Haftungsbegrenzung der Vermieterin

Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
• einer vorsätzlichen Pflichtverletzung der Vermieterin,
• einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen,
• der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.

Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7.    Haftung des Mieters

7.1.    Für Schäden am Mietgegenstand, Verlust des Mietgegenstandes und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregelungen.
7.2.    Benutzt der Mieter den Mietgegenstand in Bereichen in denen dieser mit Gefahrstoffen in Kontakt kommt und gibt der Mieter ein kontaminiertes Gerät zurück an die Vermieterin oder ein von Ihr beauftragtes Transportunternehmen, haftet er für alle Schäden und Folgeschäden, welche aufgrund eines Austritts von Gefahrstoffen aus dem Mietgegenstand entstehen nach den allgemeinen Haftungsregelungen.
7.3.    Der Mieter hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen etwaigen Austritt von Gefahrstoffen, welche von dem Mietgegenstand ausgehen könnten, zu verhindern. Gefahren für Mensch und Umwelt sind in jedem Fall auszuschließen
7.4.    Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen. Der Mieter stellt die Vermieterin in diesem Zusammenhang von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei.
7.5.    Des Weiteren haftet der Mieter unbeschränkt für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen er den Mietgegenstand überlässt, verursachen.

8.    Rückgabe des Mietgegenstandes

8.1.    Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand gereinigten, entleert, staubdicht verpackt, und -soweit erforderlich- nach gefahrenstoffrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet, an die Vermieterin oder ein von der Vermieterin zum Zwecke der Abholung des Auftragsgegenstandes beauftragtes Transportunternehmen zurückzugegeben.
8.2.    Die Annahme des Mietgegenstandes erfolgt unter Vorbehalt einer Überprüfung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit.
8.3.    Beschädigte oder fehlende Teile werden auf Kosten des Mieters ersetzt und in angemessener Weise in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für notwendige Reinigungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

9.    Transport des Mietgegenstandes / Rückgabe des Transportmaterials

9.1.    Der Rücktransport wird grundsätzlich vom Mieter organisiert und erfolgt auf dessen Kosten und Gefahr.
9.2.    In Absprache mit der Vermieterin kann der Rücktransport des Mietgegenstandes auch durch die Vermieterin organisiert werden. Hierzu ist die Vermieterin berechtigt, ein Transportunternehmen zu beauftragen.
9.3.    Soweit die Vermieterin Transportmaterial für den Mietgegenstand mitliefert, verpflichtet sich der Mieter das Transportmaterial (bspw. Transportboxen) ordnungsgemäß zu lagern und auch beim Rücktransport wieder zu verwenden.

10.    Mietzins / Rechnungsstellung

10.1.    Der Mietzins berechnet sich grundsätzlich nach Tagen. Die erste Mietwoche (7 Tage) wird immer vollständig berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Mietdauer. Längere Mietzeiten (ab dem achten Tag) werden tagesgenau abgerechnet.
10.2.    Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum. Bei Überschreitung des vereinbarten Mietzeitraumes gilt für den überschrittenen Zeitraum der Standard-Mietzins.
10.3.    Die Vermieterin ist berechtigt über die Miete wöchentlich abzurechnen.
10.4.    Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.
10.5.    Die Miete ist während des Verzuges zum jeweils geltenden Verzugszins zu verzinsen. Dieser ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Vermieterin.
10.6.    Gibt der Mieter zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit den Mietgegenstand nicht an die Vermieterin zurück, ist diese berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung ein Entgelt (Nutzungsentschädigung) mindestens in der Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

11.    Mietbeginn / Mietende/ Freimeldung / Fortsetzung der Mietzeit

11.1.    Die Mietzeit beginnt mit der Abholung des Mietgegenstandes bei der Vermieterin oder soweit eine Lieferung vereinbart wurde mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes am vereinbarten Lieferort.
11.2.    Die Mietzeit endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder soweit kein Mietzeitraum vereinbart wurde, mit der Rücklieferung des Mietgegenstandes in die Duisburger Niederlassung (Mausegatt 26, 47228 Duisburg) zu den üblichen Geschäftszeiten (08:00-17:00 Uhr).
11.3.    Der Mieter verpflichtet sich, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung).
11.4.    Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus fort, gelten weiterhin die vorliegenden Vertragsbedingungen.

12.    Meldungen bei Beschädigungen

12.1.    Bei jeglicher Beschädigung des Mietgegenstandes während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich über alle Einzelheiten und Umstände, welche zur Beschädigung geführt haben, schriftlich aufzuklären.
12.2.    Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand- oder sonstigen Schaden hat der Mieter unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen.

13.    Untersuchungsmöglichkeiten

Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen. Nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter, ist die Vermieterin berechtigt, den Mietgegenstand selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen.

14.    Fristlose Kündigung / Rückholung

14.1.    Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.
14.2.    Befindet sich der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Rechnungsbetrages länger als 14 Kalendertage nach entsprechender Mahnung in Verzug, so ist die Vermieterin berechtigt, den Mietgegenstand nach entsprechender Ankündigung und ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters, abzuholen und darüber zu verfügen. In diesem Falle hat der Mieter der Vermieterin den Zutritt zu dem Mietgegenstand sowie dessen Abtransport zu ermöglichen.

15.    Kaution

Die Vermieterin ist berechtigt, vom Mieter jederzeit eine angemessene unverzinsliche Kaution als Sicherheit zu verlangen.

16.    Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Vermieterin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters möglich.

17.    Rechnung in elektronischer Form

Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen der Vermieterin grundsätzlich auch in elektronischer Form versandt werden können, soweit der Mieter eine Emailadresse bei der Vermieterin hinterlegt hat.

18.    Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mieters werden für Zwecke der Vertragsbegründung, Durchführung oder Beendigung von der Vermieterin verarbeitet und genutzt. Eine Verwendung zu Werbezwecken geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.

Der Mieter kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: ASUP GmbH, Beckedorfer Bogen 10, 21218 Seevetal oder per Email an: info@asup.info

19.    Gerichtsstand

19.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2. Soweit der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Vermieterin (Winsen/Luhe) oder -nach Wahl der Vermieterin- der Niederlassungssitz des Mietparks der Vermieterin (Duisburg). Die Vermieterin kann wahlweise auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen.


IV. Besondere Servicebedingungen (B2B)

1.    Allgemeines / Auftragserteilung

1.1. Die nachfolgenden Servicebedingungen gelten für alle von der ASUP GmbH (Auftragnehmerin) im Auftrag des Kunden (Auftraggeber) durchgeführten Wartungs-, Prüf- und Reparaturarbeiten (Serviceauftrag) an Gerätschaften und Maschinen (Auftragsgegenstand) sowie für den Einbau von Ersatzteilen.


1.2. Der Vertrag kommt in der Regel durch Übersendung des Dokumentes „Serviceauftrag“ durch den Auftraggeber und Aufnahme der von dem Auftraggeber beauftragten Wartungs-, Prüf- oder Reparaturarbeiten durch die Auftragnehmerin zustande. Soweit sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“ ergibt, dass Reparaturarbeiten durchgeführt werden sollen oder im Rahmen der Wartung Ersatzteile verbaut werden müssen, übersendet die Auftragnehmerin einen Kostenvoranschlag an den Auftraggeber. Dieser Kostenvoranschlag stellt dann ein freibleibendes Angebot der Auftragnehmerin dar.

1.3. Diese Servicebedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Serviceaufträge mit dem Auftraggeber.

1.4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und dazu Subunternehmer einzuschalten.

1.5. Es gelten ausschließlich die Servicebedingungen der Auftragnehmerin. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

2.    Preise / Kostenvoranschlag / Rücksendung

2.1. Die Preise der beauftragten Arbeiten ergeben sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“ in seiner jeweils aktuellen Fassung sowie aus dem Kostenvoranschlag.

2.2. Soweit der Auftraggeber nach Erhalt des Kostenvoranschlages keine Freigabe erteilt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die zuvor angefallen Reinigungs- und Prüfarbeiten (Fehlersuche) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“.
 
2.3. Erhält der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag und erteilt er innerhalb von 14 Tagen keine Freigabe, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Auftragsgegenstand kostenpflichtig an den Auftraggeber zurückzusenden.

3.    Abnahme / Annahmeverzug / Versendung

3.1. Die Abnahme der beauftragten Arbeiten erfolgt durch den Auftraggeber im Betrieb der Auftragnehmerin, soweit nichts anderes vereinbart ist.
 
3.2. In Absprache mit der Auftragnehmerin kann der Auftragsgegenstand auch an einen anderen Bestimmungsort versandt oder von einem anderen Ort abgeholt werden.

3.3. Der Auftraggeber kommt insbesondere in Annahmeverzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb von einer Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Überlassung der Rechnung abzuholen.
 
3.4. Befindet sich der Auftraggeber mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, kann die Auftragnehmerin die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Bei einer Versendung gehen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstandes sowie die Verzugsgefahr bereits mit Auslieferung des Auftragsgegenstandes an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Soweit allerdings eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.

4.    Zahlungsbedingungen

4.1. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig.
4.2. Der Werklohn ist während des Verzuges zum jeweils geltenden Verzugszins zu verzinsen. Dieser ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Angebot (Kostenvoranschlag) bzw. der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

5.    Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung gegenüber Forderungen der Auftragnehmerin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers möglich.

6.    Zurückbehaltungsrechte

Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit diese auf Ansprüchen aus dem Werkauftrag (Serviceauftrag) beruhen.

7.    Mängelansprüche

Mängel der Werkarbeiten sollen der Auftragnehmerin unverzüglich nach ihrer Feststellung angezeigt und genau bezeichnet werden. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.

8.    Verjährung

8.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln der beauftragten Arbeiten beträgt ein Jahr ab Abnahme (bzw. Versendung) des Auftragsgegenstandes.

8.2. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes sowie § 634 a Abs. 3 BGB bleiben unberührt.

9.    Eigentumsvorbehalt

Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen, welche nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, bis zur vollständigen Bezahlung vor.

10.    Erweitertes Pfandrecht

Der Auftragnehmerin steht aufgrund ihrer Forderung aus dem Serviceauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Gegenständen des Auftraggebers zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen von Ersatzteilen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

11.    Haftungsbegrenzung der Auftragnehmerin

Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf

• einer vorsätzlichen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin,
• einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen,
• der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
• Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

12.    Übergabe des Auftragsgegenstandes

12.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragsgegenstand zum Zwecke der Auftragsdurchführung gereinigt, entleert, staubdicht verpackt und gegebenenfalls nach gefahrenstoffrechtlichen Vorschriften gekennzeichnet, an die Auftragnehmerin zu übergeben. Werden die vorgenannten Maßnahmen nicht eingehalten, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Annahme zu verweigern. Sollte der Auftragsgegenstand bei der Übergabe an die Auftragnehmerin nicht gereinigt sein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber die angefallenen Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Die Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“.
 
12.2. Sollten bei der Übergabe des Auftragsgegenstandes noch Filter im Auftragsgegenstand verbaut sein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Filter auszubauen und zu entsorgen. Die angefallenen Demontage- und Entsorgungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Kosten ergeben sich aus dem Dokument „Serviceauftrag“.

12.3. Der Aufrageber hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um einen etwaigen Austritt von Gefahrstoffen, welche von dem Auftragsgegenstand ausgehen könnten, zu verhindern. Gefahren für Mensch und Umwelt sind in jedem Fall auszuschließen.

13.    Rechnung in elektronischer Form

Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Rechnungen der Auftragnehmerin grundsätzlich auch in elektronischer Form versandt werden können, soweit der Auftraggeber eine Emailadresse bei der Auftragnehmerin hinterlegt hat.

14.    Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden für Zwecke der Vertragsbegründung, Durchführung oder Beendigung von der Auftragnehmerin verarbeitet und genutzt. Eine Verwendung zu Werbezwecken geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung.

Der Auftraggeber kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: ASUP GmbH, Beckedorfer Bogen 10, 21218 Seevetal oder per Email an: info@asup.info

15.    Gerichtsstand

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Auftragnehmerin (Winsen/Luhe) oder -nach Wahl der Auftragnehmerin- der Sitz der Mietpark-Niederlassung (Duisburg). Die Auftragnehmerin kann wahlweise auch das für den Auftraggeber zuständige Gericht anrufen.

V. Vertragsbedingungen zum Wartungsvertrag (3 Jahre)

Vertragsgrundlage

Soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt, sind die Grundlagen dieses Wartungsvertrages unsere besonderen Servicebedingungen (siehe oben Ziffer IV. : Besondere Servicebedingungen (B2)).

Der Vertrag kommt zwischen der ASUP GmbH und dem Auftraggeber zustande. Die Arbeiten werden durch die STS Service & Rent GmbH im Auftrag der ASUP GmbH durchgeführt. 

Vertragsgegenstand

Das zu wartende Geräte wird durch Herstellerangabe und Seriennummer in der zugrundeliegenden Rechnung ausgewiesen. Die Rechnung gilt als Nachweis über den bestehenden Wartungsvertrag.

Vertragsinhalt

Der Wartungsvertrag beinhaltet 

  • die Wartung des Gerätes (Sicht- und Funktionsprüfung),
  • die elektrotechnische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 sowie
  • eine Reinigung des Gerätes im Schwarzbereich (für die Reinigung wird ein maximaler Arbeitsaufwand von 30 Minuten angesetzt. Darüberhinausgehende Reinigungsarbeiten bei stark verschmutzten Geräten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Nicht Bestandteil des Wartungsvertrages sind

  • der Einbau von Ersatzteilen,
  • durchgeführte Reparaturen,
  • Filterentsorgungen sowie 
  • Liefer- und Transportkosten.

Soweit für die Wartungsarbeiten Reparaturen und/oder Ersatzteile erforderlich sind, erhält der Auftraggeber ein gesondertes Angebot (Kostenvoranschlag). 

Umfang und Kosten der durchzuführenden Arbeiten sind  den Hinweisen („Wichtige Hinweise“ und „Kostenhinweise“) im aktuellen Formular „Serviceaufrag“ zu entnehmen (zu finden unter www.asup.info/serviceauftrag).

Vertragsdauer

Der Wartungsvertrag berechtigt den Auftraggeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren die oben aufgeführten und definierten Leistungen (Wartung, Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, Reinigung) einmal jährlich in Anspruch zu nehmen. Die erstmalige Inanspruchnahme der Leistungen beginnt nach Wahl des Auftraggebers im Jahr des Vertragsschlusses (Rechnungsdatum) oder im Folgejahr des Vertragsschlusses.

In einem Kalenderjahr nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen.

 

Stand 06/2022

 

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